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   BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58   

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https://dejure.org/1958,860
BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58 (https://dejure.org/1958,860)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1958 - 2 StR 43/58 (https://dejure.org/1958,860)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1958 - 2 StR 43/58 (https://dejure.org/1958,860)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
    Aus der Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges ergibt sich übrigens, daß das Landgericht den Angeklagten der vorsätzlichen Tatbegehung für schuldig erachtet; denn von einer fortgesetzten Handlung kann nur dann die Rede sein, wenn der Täter die mehreren, jeweils denselben Verbrechenstatbestand erfüllenden Einzelakte in Verwirklichung eines sie von vornherein umfassenden Vorsatzes begeht (BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 23.11.1954 - 1 StR 262/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
    Diese Straftaten können zwar im Fortsetzungszusammenhang, nicht aber im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGH NJW 1955, 394; BGH 1 StR 625/53, mitgeteilt von Herlan GA 1954, 312).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 625/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
    Diese Straftaten können zwar im Fortsetzungszusammenhang, nicht aber im Verhältnis der Tateinheit stehen (BGH NJW 1955, 394; BGH 1 StR 625/53, mitgeteilt von Herlan GA 1954, 312).
  • BGH, 09.09.1954 - 3 StR 827/53
    Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
    Das entband ihn aber nicht von der Pflicht, eine Abschlußbilanz zu errichten (BGH NJW 1954, 1854 Nr. 16 für den Fall, daß der Betrieb eines vollkaufmännischen Unternehmens sich zum Kleingewerbe wandelt).
  • RG, 02.05.1930 - I 296/30

    Zu den Begriffen des Beiseiteschaffens und des Verheimlichens im § 239 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58
    Es genügt eine Veränderung der rechtlichen Lage, die das Vermögensstück dem Zugriff der Gläubiger entzieht (RGSt 64, 138, 140; RG JW 1936, 3006 Nr. 51).
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 353/21

    Gläubigerbegünstigung (Konkurrenzen: lex specialis zur Bankrottstrafbarkeit,

    Der dreimalige Vermögensabfluss hätte die Insolvenzmasse zum Nachteil aller Gläubiger geschmälert und damit die durch das ursprüngliche Verheimlichen der Vermögensposition entstandene Rechtsgutverletzung zu deren Nachteil vertieft (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 131/58, auszugsweise bei Herlan, GA 1959, 49).
  • BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    ,,Beiseitegeschafft" sind Gegenstände schon dann, wenn sie - außer im Fall ordnungsgemäßer Wirtschaft - in eine rechtliche Lage verbracht sind, in der den Konkursgläubigern ein alsbaldiger Zugriff unmöglich gemacht oder auch nur erschwert wird (RGSt 62, 278; BGH, Urteil vom 26. Februar 1958 - 2 StR 43/58; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55-; Böhle-Stammschräder, KO 12. Aufl. § 283 Anm. 5c).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59

    Rechtsmittel

    Zwischen ihnen kann zwar Fortsetzungszusammenhang bestehen (BGH JZ 1954, 56), entgegen der Ansicht der Revision jedoch keine Tateinheit (BGH 1 StR 625/53 vom 12. März 1954 bei Herlan GA 1954, 312 und 2 StR 43/58 vom 26. Februar 1958).
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